Als blind gilt, dessen Sehleistung unter 1/50 (2%) der Norm liegt. Das heißt, dass bei einem blinden Menschen theoretisch noch ein Sehrest vorhanden sein kann. Meist beschränkt sich dieser auf HeIl-/Dunkelwahrnehmung.
1. deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.
Voraussetzungen nach Nr. 2 sind in der Regel als erfüllt anzusehen, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge
2.1. nicht mehr als 1/35 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.2 nicht mehr als 1/20 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.3. nicht mehr als 1/10 beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
2.4. mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe beträgt, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist.